Unterricht
Unterricht
1.Stunde | 07.40 – 08.25 Uhr |
2.Stunde | 08.25 – 09.10 Uhr |
Frühstückspause | 15 min |
3.Stunde | 09.25 – 10.10 Uhr |
Hofpause | 20 min |
4.Stunde | 10.35 – 11.20 Uhr |
5.Stunde | 11.25 – 12.10 Uhr |
6.Stunde | 12.15 – 13.00 Uhr |
*Regelbetrieb
Krankheit / Fehlen / Entschuldigung
Ist Ihr Kind krank, informieren Sie bitte die Schule bis 7:40 Uhr per Telefon.
Bei Infektionskrankheiten informieren Sie bitte umgehend die Schule. Erst nach Vorlage einer Gesundschreibung durch den Arzt kann Ihr Kind wieder zur Schule kommen.
Auch bei dem Auftreten von Läusen muss eine Meldung an die Schule erfolgen. Erst nach einer Behandlung darf das Kind wieder in die Schule kommen.
Für jedes Fehlen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Fehlt ein Kind wegen Krankheit oder anderer Gründe im Unterricht, bitten wir die Eltern für das Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffes die Verantwortung zu übernehmen. Vor allem in den Klassenstufen 3 und 4 sollen die Kinder das selbstständige Erkundigen über die versäumten Inhalte bei Mitschülern erlernen. Dies dient auch der Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen. Jede Klasse wird Absprachen dahingehend treffen.
Abholung
Damit alle Kinder in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen können, bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht während der Hausaufgabenzeit (14.00 Uhr – 15.00 Uhr)abzuholen, sondern entweder davor oder danach.
Bei der Abholung bitte unbedingt beim verantwortlichen Erzieher/ Erzieherin abmelden. Die Heimfahrtzeit muss im Hausaufgabenheft mit Datum und Unterschrift vermerkt werden.
Kinder, die nicht im Hort betreut werden, fahren mit dem erstmöglichen Bus oder gehen nach Unterrichtsschluss nach Hause.
Zeugnisse
Sollte Ihr Kind das Zeugnis nicht selbst in Empfang nehmen können, kann das Zeugnis nach der offiziellen Zeugnisausgabe von den Eltern oder einer bevollmächtigten Person im Sekretariat abgeholt werden.
Sport
Liebe Eltern,
entsprechend der Verwaltungsvorschrift vom 25.02.2000 und des Beschlusses unserer Schulkonferenz vom 23.09.2020 ist es erforderlich, dass Uhren und Schmuckgegenstände (auch Ohrstecker) während des Sportunterrichts abzulegen sind.
Schüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Sport- und Schwimmunterricht befreit werden.
Eine zurückliegende Erkältung ist nicht zwingend ein Grund für eine Sportbefreiung. Sie können dem Sportlehrer/ der Sportlehrerin dies schriftlich mitteilen, so dass dieser je nach Planung entscheiden kann und gegebenenfalls den Schüler von einzelnen Übungen wie z. b. Ausdauertraining befreit. Kann Ihr Kind für längere Zeit nicht am Sport – bzw. Schwimmunterrichtteilnehmen, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei Verletzungen Ihres Kindes in der Schule, die einen Arztbesuch erforderlich machen, muss die Schule sofort informiert werden (Unfallprotokoll muss geschrieben werden)